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Freizeitoase an einer der schönsten Stellen des Oberuckersee

  

 

 


     
  Wohnung: 2 Zimmer, Küche, Außentoilette
  Wohn-Nutzfläche ca.: 38,2 qm
  Grundstücksfläche: 258 qm (Eigentumsland)
  Zustand: individuell
  Baujahr: um 1939
  Heizung: Elektroheizkörper
  Verfügbar ab: sofort
  Google Koordinaten: 53.206340, 13.887859
  Ihr Ansprechpartner: Herr Ralf Pete, Tel.: 039754-51387 oder 0170-2837799

  


Galerie


Objektbeschreibung

Erbaut um 1939, steht zum Verkauf eines der ersten Ferienhäuser am Quast. Das Original erschließt sich mit zwei hellen Wohnräumen, einer Küche und Veranda. Üblicherweise befindet sich die Toilette mit Waschplatz außerhalb des Ferienhauses, im Nebengebäude.
Die Gartengestaltung passt perfekt zum urigen Ambiente.
Auf Grund der Bauart des Häuschens, ist eine Nutzung nur von Frühling bis Herbst möglich.
Eine Abkühlung findet man am angrenzenden See mit Badesteg oder der großen Badestelle. Optional kann ein Bootsliegeplatz mit übernommen werden.
Das Grundstück befindet sich auf Eigentumsland und ist wie folgt erschlossen: zentrale Trinkwasserversorgung, Abwasser wird über eine 1998 errichtete Sammelgrube (2.000Ltr.) entsorgt, die Stromversorgung erfolgt zur Zeit über das Nachbargrundstück, hier muss eine neuer Anschluss beantragt und installiert werden. DSL ist ebenfalls nach Anschluss verfügbar.

Ein Exposé kann immer nur einen ersten Eindruck von einer Immobilie vermitteln. Für ein neues Zuhause entscheidet man sich nicht jeden Tag. Lassen Sie uns daher die Immobilie gemeinsam in Augenschein nehmen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Besichtigungstermin mit unserem Büro. Telefon: 039754-51387 oder 0170-2837799.


Lage

Im Herzen der Uckermark, inmitten einzigartig erhaltener Naturidylle, geprägt von Seen, Wiesen und Wäldern, liegt die Siedlung Quast. Genießen Sie hier die Ruhe am See oder entdecken Sie die Gegend mit einer ausgedehnten Radtour. Sie können auch neben touristischen Aktivitäten selbst Wassersport betreiben. Einzigartige unberührte Landschaft, kleine verschwiegene Buchten, breite Schilfgürtel, blühende Gräben und Sümpfe sind hier noch zu entdecken. Das zum Verkauf stehende Grundstück liegt inmitten der Siedlung Unterquast und erschließt sich mit dem Sommerhaus und Nebengebäude
In unmittelbarer Umgebung zum Ferienhaus finden Sie einen gepflegten Badestrand, Bootsanleger und eine Gaststätte. Im ca. 2 Kilometer entfernten Warnitz befindet sich eine Kita, eine Grundschule, ein Hausarzt, Einkaufsmöglichkeiten, sowie das 4 Sterne Hotel „Hotel Panorama“ und einen Bahnanschluss (Strecke Berlin-Stralsund). Die Siedlung Quast erreichen Sie auch über die Autobahn A11, Abfahrt Warnitz. In der Kreisstadt Prenzlau finden Sie weitere Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Banken, Kino u.v.m.


Provision

Die Käuferprovision beträgt 3.600,00EUR, inkl. 19% MwSt. Diese ist verdient und fällig, mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und beruhen auf Informationen des Auftraggebers. Wir übernehmen keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Einen Zwischenverkauf behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Das Angebot ist freibleibend. Wichtiger Hinweis - Achtung: Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige und schriftliche Anfragen (E-Mail, Fax, Brief, etc.) mit Namen und der kompletten Anschrift beantworten können. Wünschen Sie einen Anruf, so nennen Sie uns einfach Ihre Telefonnummer. Mit der Angabe erklären Sie sich mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch uns gem. §7 & §20 UWG einverstanden.


Sonstiges

HINWEIS zum Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung. Eine der Neuerungen der Energieeinsparverordnung ist, dass sie bei Verkauf und Neuvermietung im Baubestand einen Energieausweis vorschreibt. Dieses regelt sie im § 16 "Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen", Absatz 2. Wird ein denkmalgeschütztes Gebäude oder Teile davon jedoch nur verkauft oder neu vermietet, muss gemäß EnEV § 16, Absatz 4 kein Energieausweis ausgestellt werden. Auch für Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50qm liegt keine Ausweispflicht vor. Ebenso wenig für Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt bzw. beheizt oder gekühlt werden, wie etwa Ferienhäuser. Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind zudem Gebäude wie Stallungen und Gewächshäuser oder solche mit einer anderen speziellen Nutzung.


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