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Bungalow auf Freizeitland zu verkaufen

 

 


  Kaufpreis:  
  Wohnung: 1 Zimmer, Gartenküche, WC
  Nutzfläche: ca. 20,7 qm
  Grundstücksfläche: 1.583 qm
  Zustand: sanierungsbedürftig
  Baujahr: 1986
  Heizung: Elektroheizung
  Google Koordinaten: 53.904298, 13.739979
  Verfügbar ab: sofort
  Ihr Ansprechpartner: Herr Ralf Pete, Tel.: 039754-51387 oder 0170-2837799

  


Galerie


Objektbeschreibung

Zum Verkauf steht in massiver Bauweise errichteter Ferienbungalow, der sich in einen sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Das Gebäude erschließt sich wie folgt: 1 Zimmer mit Zugang auf die südlich ausgerichtete Terrasse, eine Küche und ein Bad mit WC, beide von außen begehbar.
Auf dem 1.583qm großen Grundstück befinden sich mehrere unterschiedliche Obstbäume und Sträucher.
Das Grundstück ist wie folgt erschlossen: zentrale Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung erfolgt über Sammelgrube und Stromanschluss ist vorhanden.

Ein Exposé kann immer nur einen ersten Eindruck von einer Immobilie vermitteln. Für ein neues Zuhause entscheidet man sich nicht jeden Tag. Lassen Sie uns daher die Immobilie gemeinsam in Augenschein nehmen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch ihren Besichtigungstermin mit unserem Büro. Tel.: 039754-51387 oder 0170-2837799


Lage

Das mit einem Bungalow bebaute Freizeitgrundstück befindet sich am Ortseingang von Murchin. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich weitere Gartengrundstücke mit Bungalows. Murchin liegt im Landkreis Vorpommern-Greifswald und ist direkt über die Bundesstraße 110 zu erreichen.
Die nächstgelegenen Städte sind Anklam, Stadt Usedom und Lassan. Hier finden Sie Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kita und ärztliche Versorgung. Anklam verfügt über einen Fernbahnanschluss an die Strecke Berlin-Stralsund.
Die Sonneninsel Usedom erreicht man in ca. 6km Entfernung.


Provision

Die Käuferprovision beträgt 3.500,00 EUR inkl. 19% MwSt. Diese ist verdient und fällig, mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages.


Sonstiges

HINWEIS zum Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung. Eine der Neuerungen der Energieeinsparverordnung ist, dass sie bei Verkauf und Neuvermietung im Baubestand einen Energieausweis vorschreibt. Dieses regelt sie im § 16 "Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen", Absatz 2. Wird ein denkmalgeschütztes Gebäude oder Teile davon jedoch nur verkauft oder neu vermietet, muss gemäß EnEV § 16, Absatz 4 kein Energieausweis ausgestellt werden. Auch für Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50qm liegt keine Ausweispflicht vor. Ebenso wenig für Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt bzw. beheizt oder gekühlt werden, wie etwa Ferienhäuser. Ausgenommen von der Energieausweispflicht sind zudem Gebäude wie Stallungen und Gewächshäuser oder solche mit einer anderen speziellen Nutzung.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und beruhen auf Informationen des Auftraggebers. Wir übernehmen keine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Einen Zwischenverkauf behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Das Angebot ist freibleibend. Wichtiger Hinweis - Achtung: Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige und schriftliche Anfragen (E-Mail, Fax, Brief, etc.) mit Namen und der kompletten Anschrift beantworten können. Wünschen Sie einen Anruf, so nennen Sie uns einfach Ihre Telefonnummer. Mit der Angabe erklären Sie sich mit der telefonischen Kontaktaufnahme durch uns gem. §7 & §20 UWG einverstanden.


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